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   VGH Bayern, 21.10.2004 - 15 B 02.943   

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https://dejure.org/2004,41366
VGH Bayern, 21.10.2004 - 15 B 02.943 (https://dejure.org/2004,41366)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.10.2004 - 15 B 02.943 (https://dejure.org/2004,41366)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. Oktober 2004 - 15 B 02.943 (https://dejure.org/2004,41366)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 28.05.1993 - 1 S 2426/92

    Verneinung der Denkmaleigenschaft eines Gebäudes mangels sozialwissenschaftlicher

    Auszug aus VGH Bayern, 21.10.2004 - 15 B 02.943
    Wissenschaftliche "Bedeutung" setzt deshalb auch ein hinreichend konkretisiertes, beispielsweise durch ein Forschungsvorhaben belegtes wissenschaftliches Interesse voraus (vgl. auch VGH BW vom 28.5.1993, ESVGH 43, 267).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.1985 - 11 A 1801/84
    Auszug aus VGH Bayern, 21.10.2004 - 15 B 02.943
    Sie setzt jedoch voraus, dass das Haus in 1 besonderer Weise geeignet ist, geschichtlich, künstlerisch, volkskundlich, städtebaulich oder wissenschaftlich EzD 14. Relevantes zu dokumentieren (vgl. OVG NW vom 25.1.1985, OVGE 38, 28).
  • VGH Bayern, 27.09.2007 - 1 B 00.2474

    Bauplanungs- und Bauordnungsrecht: Erhaltung eines Baudenkmals in

    Der 15. Senat des Verwaltungsgerichtshofs hat in einer gleichfalls eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis betreffenden Streitsache (15 B 02.943) mit Beschluss vom 6. Oktober 2004 beim 14. Senat angefragt, ob an der im Urteil vom 8. Mai 1989 (VGH n. F. 42, 117 = BayVBl 1990, 208) vertretenen Auffassung festgehalten wird, dass die Frage der (insbesondere wirtschaftlichen) Zumutbarkeit des Erhalts des Baudenkmals grundsätzlich kein Kriterium bei der Ermessensentscheidung über die Erteilung einer Abbrucherlaubnis nach Art. 6 Abs. 2 Satz 1 DSchG ist.
  • VG München, 29.07.2019 - M 8 K 17.1080

    Erfolgreiche Klage gegen eine Baueinstellungsverfügung wegen denkmalrechtlichen

    Vorausgesetzt ist vielmehr weiter, dass die Bedeutung - ggf. mit sachverständiger Hilfe - auch noch an vorhandener Substanz ablesbar und nicht lediglich gedanklich rekonstruierbar ist (vgl. BayVGH - U.v. 21.10.2004 - 15 B 02.943 - juris Rn. 11; U.v. 16.7.2015 - 1 B 11.2137 - juris Rn. 17; OVG Magdeburg, B.v. 2.12.2015 - 2 L 4/15 - juris Rn. 21).

    Das Alter eines Gebäudes und seine Funktion allein vermögen auch seine geschichtliche Bedeutung nicht zu begründen (vgl. BayVGH - U.v. 21.10.2004 - 15 B 02.943 - juris Rn. 11; Martin, Bayerisches Denkmalschutzgesetz, Art. 1 Rn. 110).

  • VG München, 18.05.2011 - M 9 K 10.3370

    Denkmaleigenschaft (verneint).

    Bei dem inzwischen erreichten Verfahrensstand wäre es eine überflüssig erscheinende Förmelei, von der Klägerin einen ausdrücklichen denkmalrechtlichen Antrag zu verlangen, bei dessen Bearbeitung die Denkmaleigenschaft der fraglichen Bauten von der Beklagten nach eigenen Aussagen ohnedies als durch das BayLfD vorab determinierte Qualität in die Prüfung eingestellt würde (zu einer strukturell vergleichbaren Fallgestaltung im Ergebnis ebenso: BayVGH, Urteil vom 21.10.2004, 15 B 02.943 ).

    Dieses muss - ggf. mit sachverständiger Hilfe - auch noch an der vorhandenen Substanz ablesbar und nicht lediglich gedanklich rekonstruierbar sein (BayVGH, Urteil vom 21.10.2004 - 15 B 02.943 RdNr. 11).

  • VGH Bayern, 16.07.2015 - 1 B 11.2137

    Denkmaleigenschaft von zwei historischen Bauwerken der Militärverwaltung

    Vorausgesetzt wird weiter, dass die Bedeutung - ggf. mit sachverständiger Hilfe - auch noch an der vorhandenen Substanz ablesbar und nicht nur gedanklich rekonstruierbar ist (vgl. BayVGH, U.v. 21.10.2004 - 15 B 02.943 - VGH n.F. 58, 17).
  • VG München, 14.03.2022 - M 8 K 20.6357

    Denkmalschutz: Schutz der inneren Aufteilung/Ausstattung eines Gebäudes gegenüber

    Die denkmalwerte Bedeutung muss - ggf. mit sachverständiger Hilfe - nämlich an vorhandener Substanz ablesbar und nicht lediglich gedanklich rekonstruierbar sein (vgl. BayVGH, U.v. 21.10.2004 - 15 B 02.943 - juris Rn. 11; U.v. 16.7.2015 - 1 B 11.2137 - juris Rn. 17; OVG LSA, B.v. 2.12.2015 - 2 L 4/15 - juris Rn. 21).
  • VG München, 14.09.2020 - M 8 K 18.3994

    Baugenehmigung für die Änderung eines zu einem Ensemble gehörenden Gebäudes

    Dabei ist entsprechend dem Ziel des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, historische Zusammenhänge in Gestalt einer baulichen Anlage, einer Mehrheit baulicher Anlagen oder sonstigen Sache in der Gegenwart zu veranschaulichen (vgl. BayVGH, U.v. 3.1.2008 - 2 BV 07.760 - juris Rn. 18 unter Bezugnahme auf BVerwG, U.v. 18.5.2001 - 4 CN 4/00 - juris Rn. 11) und körperliche Zeugnisse aus vergangener Zeit als sichtbare Identitätszeichen für historische Umstände zu bewahren (vgl. OVG NRW, U.v. 26.08.2008 - 10 A 3250/07 - juris Rn. 45; BayVGH, B.v. 14.09.2010 - 2 ZB 08.1815 - juris Rn. 3), jedenfalls mit sachverständiger Hilfe an noch vorhandener historischer Bausubstanz ablesbar und nicht lediglich gedanklich rekonstruierbar (vgl. BayVGH - U.v. 21.10.2004 - 15 B 02.943 - juris Rn. 11; U.v. 16.7.2015 - 1 B 11.2137 - juris Rn. 17; OVG Magdeburg, B.v. 2.12.2015 - 2 L 4/15 - juris Rn. 21), dass diese Bebauung den "Bestimmungen zur Ordnung der Verhältnisse der ...wiese" von 1882 bzw. der Bekanntmachung betreffend die Bauanlage auf der ...wiese vom 14. März 1885 und damit dem damals geltenden städtebaulichen Plan zur Entwicklung der Bebauung um die ...wiese folgt und diese umsetzt.
  • VG Sigmaringen, 13.09.2007 - 6 K 1919/06

    Gebäude einer Bundeswehrkaserne als Kulturdenkmal; militärische und

    Soll eine zeitgeschichtliche Entwicklung veranschaulicht werden, muss diese am Gebäude noch ablesbar sein (Bayer. VGH, Urteil vom 21.10.2004 - 15 B 02.943 -).
  • VG Ansbach, 04.11.2020 - AN 3 K 19.01575

    Bauvorbescheid für die Beseitigung eines denkmalgeschützten Gebäudes

    Voraussetzung ist vielmehr weiter, dass die Bedeutung - gegebenenfalls mit sachverständiger Hilfe - auch noch an vorhandener Substanz ablesbar und nicht lediglich gedanklich rekonstruierbar ist (vgl. BayVGH - U.v. 21.10.2004 - 15 B 02.943 - juris; U.v. 16.7.2015 - 1 B 11.2137 - juris).
  • VG München, 06.03.2023 - M 8 K 21.4859

    Ensemble "Hellipviertel", Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Baugenehmigung

    Sie bilden - wie vom Vertreter des Landesamtes für Denkmalpflege in der mündlichen Verhandlung für das Gericht nochmals überzeugend erläutert wurde - die Keimzelle der ersten Bebauung der nördlichen ...vorstadt und machen die in der Denkmalliste beschriebene Urbanisierung und Ausdehnung der Stadt München in Richtung der damals unbebauten ... sichtbar, die in der Folge zur Notwendigkeit der Erschließung weiteren Baulands und schließlich zum Erlass des Alignementplans "...viertel" führte (vgl. zu den Anforderungen allgemein: BayVGH, U.v. 21.10.2004 - 15 B 02.943 - juris Rn. 11; U.v. 16.7.2015 - 1 B 11.2137 - juris Rn. 17; OVG Magdeburg, B.v. 2.12.2015 - 2 L 4/15 - juris Rn. 21).
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